Wer kennt es nicht: Der Flug ist verspätet, das Gepäck kommt nicht an oder die Maschine fällt kurzfristig aus. Die gute Nachricht: Nach der EU-Verordnung 261/2004 hast du oft Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Wir erklären, wann du deine Rechte durchsetzen kannst.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
Eine Entschädigung gibt es, wenn dein Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt, kurzfristig annulliert wird oder du einen Anschlussflug verpasst – vorausgesetzt, die Airline kann keine außergewöhnlichen Umstände nachweisen (zum Beispiel extremes Wetter oder Streik der Flugsicherung).
Wie hoch fällt die Entschädigung aus?
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 Euro für Flüge über 3.500 km. Bei einer Verspätung von weniger als 3 Stunden reduziert sich der Betrag um 50 Prozent.
So setzt du deine Ansprüche durch
1. Belege sammeln: Bordkarte, Buchungsbestätigung und Verspätungsbestätigung aufheben. 2. Beschwerde bei der Airline einreichen – per Formular oder Brief mit Frist. 3. Wenn die Airline ablehnt, wende dich an die zuständige Luftfahrtbehörde (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt) oder einen spezialisierten Dienstleister.
Was gilt bei außergewöhnlichen Umständen?
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern, Vulkanasche oder Streiks der Flugsicherung entfällt die Entschädigungspflicht. Die Airline muss dies aber nachweisen. Bei Streiks der eigenen Mitarbeiter hat sie meist keinen Anspruch auf die Ausnahme – hier lohnt sich der Einspruch.
Tipp: Flugrechte-Versicherung als Zusatz
Viele Reisekreditkarten und Versicherungen übernehmen die Durchsetzung deiner Flugrechte kostenlos. Prüfe, ob deine Kreditkarte einen solchen Service bietet – das erspart dir viel Papierkram und erhöht die Erfolgschancen.
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Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden gibt es 250 bis 600 Euro pro Person, je nach Flugdistanz. Bei kurzen Verspätungen reduziert sich der Betrag um die Hälfte.
Ab welcher Verspätung habe ich Anspruch?
Anspruch auf Entschädigung besteht ab einer Verspätung von 3 Stunden am Ankunftsort. Bei Annullierung gilt die Frist, wie spät die Airline informiert hat.
Gilt die EU-Verordnung auch bei Nicht-EU-Airlines?
Ja – wenn der Flug in der EU startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird und in der EU landet. Auch Flüge von Drittstaaten nach Europa sind abgedeckt.
Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Flugrechte-Ansprüche 3 Jahre. Reiche deine Forderung möglichst schnell ein.
